Gemeinames Lernen an der Anita Ruth Faber Sekundarschule

9.6.1 Gemeinsam.Ankommen.

An unserer Schule werden Schülerinnen und Schüler mit und ohne Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung in allen Förderschwerpunkten ihren individuellen Bedürfnissen entsprechend gemeinsam unterrichtet.

 

9.6.2 Arbeit in multiprofessionellen Teams

Alle Lehrkräfte sowie Schulsozialarbeiterinnen, Berufsberatung wie externes pädagogisches Personal verstehen sich als Team. An Teamsitzungen nehmen Klassenlehrerinnen, Sonderpädagogen, Integrationshelfer und bei Bedarf Fachlehrkräfte teil. Grundsätzlich ist die Klassenleitung erster Ansprechpartner, weil sie die Schülerinnen und Schüler in der Regel am besten kennt und die meisten Stunden in der Klasse unterrichtet. Sie wird je nach Förderbedarf zu unterschiedlichen Teilen in die Förderung einbezogen und nimmt nach Bedarf an den Teamsitzungen teil.

In den Jahrgangsstufen 5 und 6 werden jeder Klasse zwei Klassenlehrer zugeordnet.

Zwischen den Sonderpädagogen finden regelmäßige wöchentliche Besprechungen statt.

Wir nehmen Beratung und Unterstützung von Jugendamt, Erziehungsberatung, Regionaler Schulberatung, Schulpsychologischem Dienst, Autismus Ambulanz, regionalen Therapie- und Fördereinrichtungen, GU-Beratung, KoGL, Fachberatung und den Förderzentren der Region in Anspruch und arbeiten mit ihnen zusammen.

 

9.6.3 Sonderpädagogische Förderung

Die Klassenleitung besteht in den Jahrgängen 5 und 6 grundsätzlich aus zwei Lehrkräften. Wenn möglich begleitet einer der Teampartner die Klasse bis zum Abschluss in Klasse 10. So legen wir den Grund für eine langfristige, stabile Beziehung als einen Baustein sonderpädagogischer Förderung. Soweit möglich ist jeder Klasse, in der Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf sind, eine sonderpädagogische Fachkraft zugeordnet und mit ihrer Förderung betraut. Es gibt jedoch auch andere Regelungen, abhängig von personellen Ressourcen.

Für die Klassenbildung wird auf eine möglichst gute Verteilung der Kinder auf die Parallelklassen geachtet. Dies gilt sowohl in Bezug auf die Schülerzahlen als auch auf die Zuordnung von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf. Während eine Zusammenfassung von Kindern der Förderschwerpunkte Lernen, Sprache, Geistige Entwicklung und Schülerinnen und Schüler mit ähnlichen Sinnesbeeinträchtigungen sinnvoll ist, um von Synergieeffekten profitieren zu können, ist es empfehlenswert, im Förderschwerpunkt ES eine Aufteilung auf mehrere Klassen vorzunehmen.

Zu Beginn der 5. Klasse durchlaufen Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf eine Eingangsdiagnostik, u.a. in Mathematik und Deutsch/Sprache.

Der Stundenplan ist so angelegt, dass die KlassenlehrerInnen möglichst viele Fächer in der eigenen Klasse abdecken. Das Klassenleitungsteam plant den Unterricht, für die lernzieldifferenten Schülerinnen und Schüler geschieht dies gemeinsam mit den entsprechenden SonderpädagogInnen. Das macht eine Vielzahl von Absprachen notwendig.

Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf nehmen grundsätzlich im Rahmen ihrer Möglichkeiten an allen Unterrichtsfächern teil. Abweichungen von der Stundentafel der Klasse können durch den Bedarf an sonderpädagogischem Förderunterricht und Therapien entstehen. In Absprache der Teams wird für diese Kinder nach individuellem Förderplan ein Konzept erstellt.

Die große Bandbreite der Lern- und Leistungsvoraussetzungen erfordert Individualisierung und Differenzierung. Dies wird durch geeignete Rahmenbedingungen und Methoden, insbesondere durch offene Unterrichtsformen ermöglicht.

Teilweise sind unsere Sonderpädagogen im Unterricht doppelt gesteckt. So können sie gezielt beobachten und bei der Bearbeitung von Aufgaben helfen oder an das Erreichen von Individualzielen erinnern. Des Weiteren wird der Stundenplan von allen Beteiligten so gestaltet, dass Schülerinnen und Schüler mit hohem Förderbedarf stundenweise auch in Klein- oder Kleinstgruppenarbeit außerhalb des Klassenraums gefördert werden können. So lässt sich beispielsweise in einer Stillarbeitsphase im Klassenverband nur schwer eine Leseförderung für leseschwache Kinder durchführen. Einerseits stört lautes Vorlesen dann die gesamte Lerngruppe, andererseits ist es leseschwachen Kindern oft sehr unangenehm, wenn die Klasse mitbekommt, wie schwierig Lesen für sie ist.

Im Stundenplan sind für die Jahrgänge 5 bis 7 wöchentlich 3 Stunden für die Arbeit an Wochenplänen und vertiefenden Übungsaufgaben vorgesehen. Hier werden alle Schülerinnen und Schüler mit Arbeitsmaterial auf verschiedenen Lernstufen angesprochen. Diese Stunden werden in der Regel bei 2 Parallelklassen mit 3 Lehrkräften besetzt, bei 3 Parallelklassen entsprechend mit 4 KollegInnen, damit sie nicht vertreten werden müssen oder entfallen. Im 5. Jahrgang finden außerdem wöchentlich zwei Förderstunden für Lese-Rechtschreib-Förderung und Förderung in Mathematik statt. Ab Jahrgang 8 findet der Unterricht durch eine äußere Fachleistungsdifferenzierung in Grund- und Erweiterungskursen in den Fächern Mathematik und Englisch, ab Jahrgang 9 in Deutsch und Chemie statt.  

In der Regel nehmen zieldifferent zu unterrichtende Schülerinnen und Schüler an den Grundkursen teil. Ihr Stundenplan orientiert sich an der Stundentafel der Hauptschule. Eine weitere Differenzierung erfolgt bei Bedarf. Die Vermittlung von Inhalten gemäß Medienkonzept, Berufsorientierung (ggf. weiterer schuleigener Konzepte) findet im Rahmen der individuellen Möglichkeiten vollständig bzw. weitgehend statt.

Zu Beginn des Schuljahrs nehmen unsere 5. Klassen an einem erlebnispädagogischen Tag z.B. in einem Klettergarten teil, um die Klassengemeinschaft zu stärken.

Der Schulsanitätsdienst bietet eine weitere Möglichkeit, individuelle Fähigkeiten zu stärken und Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf durch die Übernahme von Verantwortung in die Schulgemeinschaft einzubinden. Hierfür eignen sich ebenfalls eine Teilnahme an der Mofa-AG und an unserer jährlichen Ski-Lehrfahrt.

Unsere SonderpädagogInnen sowie MPT Kräfte sind von Montag bis Freitag vor Ort und für Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte und Eltern ansprechbar. Neben der sonderpädagogischen Förderung unterstützen sie die Lehrkräfte im Unterricht, beraten sie in Bezug auf die Förderschwerpunkte, helfen bei der Erstellung geeigneter Aufgaben, regen die Modifikation von Aufgaben für zieldifferentes Niveau an, empfehlen geeignetes Fördermaterial, beraten bei der Erstellung von Wochenplänen, empfehlen passende Materialien und stellen sie ggf. bereit. Eine abschließende Aufzählung ist an dieser Stelle nicht möglich.

An unserer Schule steht ein Raum zur Verfügung, der vorrangig für die sonderpädagogische Förderung vorgesehen ist. Hier gibt es eine umfangreiche Sammlung an Schulbüchern, Diagnose-, Arbeits- und Fördermaterialien, die laufend ergänzt wird.

Es finden regelmäßige Besprechungen der SonderpädagogInnen und ein Austausch mit der Schulleitung statt. Regionale Netzwerktreffen und Arbeitskreise zu Themen der Förderschwerpunkte werden wahrgenommen.

 

9.6.4 Besonderheiten der einzelnen Förderschwerpunkte

Schülerinnen und Schüler mit den Förderschwerpunkten Sprache (SQ), Emotionale und soziale Entwicklung (ES), Hören und Kommunikation (HK), Sehen (SE) und Körperliche und motorische Entwicklung (KM) werden zielgleich unterrichtet. Sie können an unserer Schule den 1. Schulabschluss nach Klassen 9 oder den Erweiterten ersten Schulabschluss nach Klasse 10 sowie den Mittleren Schulabschluss erwerben. Zusätzlich bieten wir spezielle Kurse zur Vorbereitung auf die gymnasiale Oberstufe durch unsere Kooperation mit dem Gymnasium Netphen an.

Die inklusive sonderpädagogische Förderung kann in diesen Schwerpunkten auch über Nachteilsausgleich erfolgen. Im Rahmen der rechtlichen Vorgaben wird ein individueller Nachteilsausgleich für die betreffenden Schülerinnen und Schüler festgelegt. Er wird jedes Jahr von der Klassenkonferenz neu besprochen, ggf. geändert und beschlossen.

Die Schul- und Klassenregeln werden immer wieder in den Klassen besprochen und in den Klassenräumen visualisiert. Im Förderschwerpunkt ES arbeiten wir mit Kurz- und Langzeitzielen. Gemeinsam mit jeder Schülerin und jedem Schüler werden Verhaltens- und Lernziele festgelegt und regelmäßig über ihr Erreichen reflektiert. Durch den Einsatz von Verstärkersystemen im Unterricht können durch Gruppenziele Mitschüler oder sogar die ganze Klasse motivierend in die Arbeit an Verhaltenszielen einbezogen werden.

Im Schulgebäude sind in zwei Gebäudetrakten Fahrstühle vorhanden. Auf beiden Teilen des Schulhofs stehen Rampen zur barrierefreien Erreichbarkeit der Eingänge zur Verfügung. Außerdem gibt es ein WC für Rollstuhlfahrer. Für Schülerinnen und Schüler mit körperlichen Beeinträchtigungen können besondere Schulmöbel bereitgestellt werden. Wir streben in Zusammenarbeit mit der Stadt Netphen eine vollständige Barrierefreiheit aller Gebäudebereiche an.

Schülerinnen und Schüler der Förderschwerpunkte Lernen (LE) und Geistige Entwicklung (GG) werden zieldifferent gefördert. Sie erhalten Textzeugnisse, aus denen ihre individuellen Leistungen hervorgehen. Es werden keine Zensuren erteilt. In beiden Förderschwerpunkten werden gemäß „Ausbildungsordnung sonderpädagogische Förderung“ (AO-SF) reduzierte Leistungsanforderungen gestellt. Im Förderschwerpunkt Lernen kann an unserer Schule nach 10 Jahren der Abschluss im Bildungsgang Lernen erworben werden.

Schülerinnen und Schüler mit dem Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung erhalten am Ende der Schulbesuchszeit ein Abschlusszeugnis, das die erworbenen Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten bescheinigt. Da für die letztgenannte Klientel eine 11-jährige Schulpflicht gilt, die sich am System der Sekundarschule nicht gewinnbringend umsetzen lässt, werden in diesen Fällen Vereinbarungen mit den einschlägigen Förderschulen (z.B. Schule am Sonnenhang; Netphen-Deuz) getroffen, sodass die Schülerinnen und Schüler in ihrem letzten „Pflichtjahr“ dort eine spezifische Förderung in der Berufsvorbereitung erhalten können.

 

9.6.5 Förderpläne

Im März findet in jedem Schuljahr eine Konferenz zur Erstellung der Förderpläne für alle Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischen Förderbedarf (sowie für diesbezüglich bedürftige SuS ohne explizit ausgewiesenen Förderbedarf) an unserer Schule statt.

Beim Förderplan-Karussell notieren alle an Unterricht und Förderung Beteiligten ihre Beobachtungen zum Lern- und Arbeitsverhalten sowie zu Entwicklungsfortschritten. Hieraus ergeben sich die Förderschwerpunkte und konkrete Förderziele für die folgende Zeit. Die Förderpläne werden mit den Eltern besprochen, in der Schülerakte hinterlegt und allen Unterrichtenden zugänglich gemacht.

 

9.6.6 Zusammenarbeit mit Eltern

Jedes Schuljahr findet im ersten Halbjahr ein Elternberatungstag statt. Eltern kommen gemeinsam mit ihren Kindern zum Gespräch mit Klassenleitung und ggf. Sonderpädagogen in die Schule. Die Teilnahme hieran ist verpflichtend.  

Im zweiten Schulhalbjahr bieten wir einen Elternsprechtag an.

Sehen Eltern Anlass für ein Gespräch, können sie die Sprechzeiten der Lehrkräfte telefonisch oder vor Ort in der Schule nutzen. Die Kontaktaufnahme ist auch per Email möglich. Die Email-Adressen sind unserer Homepage zu entnehmen. Zusätzlich zu den fest installierten Gesprächsterminen nehmen Klassenleitungen anlassbezogen Kontakt zu den Eltern auf.  

Im Dezember oder Januar geben wir beim Tag der offenen Tür an einem Wochenende Gelegenheit, unsere Schule kennenzulernen. Wir stellen vor allem für Viertklässler und ihre Eltern unser Schulkonzept vor. Dabei kann man Einblick in Unterrichtsinhalte, das Kurssystem und mögliche Abschlüsse sowie in unsere Fach- und Klassenräume nehmen.

 

9.6.7 Übergang von der Grundschule zur Sekundarschule

Schon vor ihrer Einschulung können unsere neuen Fünftklässler vor den Sommerferien zu Besuch kommen, um unsere Schule kennenzulernen. Für Eltern wird ein Informationsabend angeboten, Eltern können sich am Tag der offenen Tür über unsere Fördermaßnahmen, zu der auch die sonderpädagogische Förderung gehört, informieren. Des Weiteren bieten wir individuelle Beratungen an.

Wir streben einen guten Start für alle Schülerinnen und Schüler unserer neuen 5. Klassen an. Eine Schweigepflichtentbindung ermöglicht den Informationsaustausch mit den abgebenden Grundschulen und wird bereits bei der Anmeldung erfragt. So können wir besser Rücksicht auf Besonderheiten nehmen, ggf. geeignete Klassenräume zuweisen, Entscheidungen bezüglich der Klassenbildung treffen, unangenehme Situationen eventuell vermeiden und damit den Start an unserer Schule erleichtern.

Ein Austausch mit den Grundschulen erfolgt in einer Beratungskonferenz, die vor den Herbstferien stattfindet.

 

9.6.8 Aufhebung und Fortbestand von sonderpädagogischen Förderbedarfen

Für alle Fördermaßnahmen wird sorgfältig abgewogen, ob eine Differenzierung im Vergleich zu Hauptschulanforderungen erforderlich ist. Kein Kind soll dauerhaft mit einer Überforderungssituation konfrontiert sein. Wir streben außerdem an, eine sonderpädagogische Förderung für die Schwerpunkte Lernen und Geistige Entwicklung nur so lange anzubieten, wie sie erforderlich ist. Beobachten Lehrkräfte, dass eine Schülerin oder ein Schüler die Lernerfolgsüberprüfungen häufig erfolgreich erfüllt, die denen des zielgleichen Unterrichts entsprechen, kann dies ein Indiz sein, das eine sonderpädagogische Förderung nicht länger erforderlich ist. Für alle Schülerinnen und Schüler wird im Rahmen des Förderplan-Karussells regelmäßig über eine mögliche Aufhebung des Förderbedarfs entschieden. Eine Aufhebung ist auch auf Probe möglich.

 

9.6.9 Mögliche Schulabschlüsse

Bei den zu erreichenden Schulabschlüssen wird unterschieden zwischen Kindern, die zielgleich und zieldifferent (Förderschwerpunkt Lernen und Geistige Entwicklung) gefördert werden.
Zielgleich geförderte Kinder werden nach den Ausbildungsordnungen der einzelnen Schulformen bewertet und können damit jeden Schulabschluss erlangen.

Zieldifferent geförderte Kinder mit dem Förderschwerpunkt Lernen werden nach der Ausbildungsordnung sonderpädagogische Förderung bewertet (AO-SF).

Schülerinnen und Schüler, die ihre Vollzeitschulpflicht erfüllt haben und die Schule vor der Klasse 10 verlassen, erhalten ein Zeugnis, das die erworbenen Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten bescheinigt.
Die Klasse 10 führt zum "Abschluss des Bildungsgangs im Förderschwerpunkt Lernen".

Schülerinnen und Schüler mit dem Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung erhalten am Ende der Schulbesuchszeit ebenfalls ein Abschlusszeugnis, das die erworbenen Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten bescheinigt.

 

9.6.10 Erster und Erweiterter Erster Schulabschluss

In einem besonderen Bildungsgang führt die Klasse 10 zu einem dem Ersten Schulabschluss (nach Klasse 9) gleichwertigen Abschluss. Den Erweiterten Ersten Schulabschluss können nur Schülerinnen und Schüler erwerben, wenn sie in den Klassen 9 und 10 am Unterricht im Fach Englisch teilgenommen haben.

Sollte eine Schülerin oder ein Schüler den Erweiterten Ersten Schulabschluss nicht erreichen, ist eine Nachprüfung möglich, wenn durch die Verbesserung der Note von "mangelhaft" auf "ausreichend" in einem einzigen Fach die Voraussetzungen für den Erwerb dieses Abschlusses erfüllt würden.

 

Der Erste Schulabschluss nach Kl. 9 mit dem Förderschwerpunkt „Lernen“ in der Klasse 10

  • Bereits im Lauf der 9. Klasse sollte überlegt werden, wer von den LE-Schülern den Ersten Schulabschluss nach Klasse 9 erreichen kann. Auf dem Zeugnis des 2. Halbjahres der 9. Klasse muss dann unter Bemerkungen stehen: „N.N. nimmt im Schuljahr… am Unterricht der Klasse 10 in einem besonderen Bildungsgang teil, mit dem Ziel, einen dem Ersten Schulabschluss (nach Klasse 9) gleichwertigen Abschluss zu erreichen.“ (AOSF § 33, Anlage 2).
  • Grundsätzlich müssen die Leistungen in der Jahrgangsstufe 10 also den Anforderungen der Klasse 9 entsprechen.
  • Demnach erhält der Schüler im 10. Schuljahr Noten auf dem Niveau der 9. Klassenstufe. Der Schüler kann nach Rücksprache mit den Eltern am Unterricht der Klasse 9 teilnehmen.
  • Im Zeugnis erfolgt neben der Verbalbeurteilung in allen Fächern die Vergabe einer Note, „…das beschreibende Zeugnis wird… durch Noten ergänzt.“ (siehe „Handreichung Kreis Siegen-Wittgenstein, 10. 5. 2.).
  • Der Leistungen des Englischunterrichts zählen nicht als Hauptfach, die Teilnahme am Englischunterricht in den Klassen 9 und 10 ist aber unabdingbar (AOSF, 5. Abschnitt, § 35.4.).
  • In allen Fächern muss der Schüler nach dem Lehrplan der Jahrgangsstufe 9 unterrichtet werden, und auch die Klassenarbeiten und Tests müssen entsprechend differenziert werden. Entsprechende individuelle und praktikable Absprachen sollten mit dem für die Stufe zuständigen Sonderpädagogen getroffen werden. Grundsätzlich „gestalten die Lehrkräfte den Unterricht durch Differenzierung nach den angestrebten Abschlüssen“ (AOSF, 5. Abschnitt, § 37).
  • Es sollte eine Benotung der Klassenarbeiten erfolgen mit dem Zusatz: „N.N. hat eine Klassenarbeit auf dem Niveau der Jahrgangsstufe 9 geschrieben und erhält die Note „……………………….…“ oder
    „Die Arbeit wird nach den Anforderungen für die Jahrgangsstufe 9 bewertet und N.N. erhält die Note „…………………………….“.
  • Die ZP 10 müssen nicht mitgeschrieben werden, wenn doch, so muss der Schüler/ die Schülerin namentlich angemeldet werden.
  • In Zeugnissen, die bei Bewerbungen vorgelegt werden, entfällt auf Wunsch der Eltern die Information über den Förderschwerpunkt (siehe „Handreichung Kreis Siegen-Wittgenstein, 10. 5. 2.“).
  1. Inklusion in der Berufsorientierung der Sekundarschule Netphen

9.6.11 Qualitätsleitbilder der beruflichen Orientierung in der Sekundarschule Netphen
 

Qualitätsleitsatz Nummer 1:

Wir bereiten unsere Schüler/innen bestmöglich auf die Berufswelt vor

 

Qualitätskriterien:

  • Vermittlung von schulischen Basiskenntnissen im Unterricht
  • Abgleich ihrer Fähigkeiten und Interessen mit den Anforderungen der Arbeitswelt
  • Ermöglichen vielfältiger praktischer Erfahrungen in der Arbeitswelt
  • Integration arbeitsweltlicher Themen und Methoden im Unterricht

 

Qualitätsleitsatz Nummer 2:

Unsere Lehrkräfte sind in Bezug auf das Thema Berufsorientierung immer auf dem aktuellen Stand.

  • Checklisten dienen als Organisationshilfen zur Umsetzung der Standardelemente
  • Weitergabe aktueller Informationen per Mail oder Microsoft Teams

 

Qualitätsleitsatz Nummer 3:

Wir pflegen vielfältige Kontakte mit Kooperationspartnern

 

Qualitätskriterien:

  • Durchführung von Betriebserkundungen bei Partnerbetrieben
  • Einbeziehung von Experten im Unterricht
  • Nutzung regionaler Berufsmessen

 

9.6.12 Schulische Angebote zur Umsetzung der Qualitätsleitbilder

 


Jahrgang 7

  • Berufswahlunterricht ermöglicht intensive Auseinandersetzung mit den eigenen Stärken
  • Teilnahme am Girls`Day und Boy`s Day

Jahrgang 8

  • Einführung des Berufswahlportfolios zur Dokumentation des gesamten Berufswahlprozesses
  • Berufswahlunterricht im Fach Arbeitslehre BO
  • Teilnahme an einer trägergestützten Potenzialanalyse
  • Dokumentation der Ergebnisse als Beratungsgrundlage für weiteren Berufswahlprozess
  • Teilnahme an den Berufsfelderkundungstagen
  • Auswertung der Berufsfelderkundungstage sowie Beratung im Hinblick auf die weitere berufliche Orientierung
  • Besuch des Berufsinformationszentrums der Arbeitsagentur
  • Schreiben von Bewerbungen im Deutschunterricht

Jahrgang 9

  • Berufswahlunterricht im Fach Arbeitslehre BO
  • Durchführung eines 3 -wöchigen Betriebspraktikums
  • Rückmeldung der Stärken durch Praktikumsbetriebe mit Hilfe eines Bewertungsbogens
  • Reflexion des Praktikums (Führen einer Praktikumsmappe)
  • Dokumentation des Ist-Standes mittels Beratungsbogen
  • Beratung durch Berufsberater der Arbeitsagentur
  • Unterstützung durch Stubos
  • Ermöglichung zusätzlicher praktischer Erfahrungen durch trägergestützte Praxiskurse
  • Besuch der Ausbildungsbotschafter des Bbz
  • Besuch der Ausbildungsmesse in der Siegerlandhalle
  • Nutzen des „Schnuppertages“ der Berufsschulen
  • Ausfüllen der Anschlussprognose
  • Schreiben von Bewerbungen im Berufswahlunterricht

Jahrgang 10

  • Langzeitptraktikum auf Basis von Beratung und Freiwilligkeit
  • Dokumentation des Ist-Standes mittels Beratungsbogens
  • Beratung durch Berufsberater der Arbeitsagentur und Stubos
  • Anmeldung über Schüler-Online mit oder ohne Unterstützung

9.6.13 Besonderheiten im inklusiven Berufswahlprozess

 

Innere Haltung

Eine auf Inklusion zielende Berufsorientierung ist offen für vielfältige Übergangsverläufe und berücksichtigt, dass Berufsorientierung und Lebenswegplanung Zeit benötigt und sich nicht erzwingen lässt.

 

Netzwerk

Inklusion funktioniert erst mit einem Netzwerk an Unterstützungen. Hier wird individuell unter Einbeziehung der Eltern entschieden, welche Unterstützungsangebote für die Schüler/innen während des Berufswahlprozesses notwendig sind.

Die Kooperationspartner der Sekundarschule Netphen sind:

  • Eltern
  • Bundesagentur für Arbeit
  • Integrationsfachdienst (unterschiedliche Ansprechpartner für unterschiedliche Förderschwerpunkte)
  • Berufseinstiegsbegleiter
  • Betriebe der Region
  • Berufskollegs
  • I-Kräfte

 

Kultur des Miteinanders

Schulische Angebote (Mobis, Klassenfahrt nach Wilgersdorf, Lennestadt, Klassenlehrerstunde, Kniggeunterricht) zielen darauf ab, dass alle Schüler/innen soziale Kompetenzen erlernen/vertiefen und wertschätzend miteinander umgehen.

 

Lösungen finden

In der Berufsorientierung der Sekundarschule ist es allen am Berufswahlprozess Beteiligten wichtig, mit Unterstützung unserer Kooperationspartner, individuelle, passgenaue Lösungen für unsere Schüler/innen zu finden.

 

Unterstützung

Regelmäßige Beratung durch Frau Reschke-Frank (Reha-Beraterin der Schule) an Elternberatungstagen/Elternsprechtagen sowie in der Agentur für Arbeit und ein enger Austausch mit allen am Beratungsprozess Beteiligten haben zum Ziel ein realistische Anschlussperspektive nach der Schule zu entwickeln.

 

Stärken

Schüler/innen, die besondere Förderung benötigen, erhalten nach Absprache die Möglichkeit, zusätzliche Praktika durchzuführen. Schüler/innen, die im schulischen Kontext häufig wenig Erfolgserlebnisse haben, können an betrieblichen Lernorten mit ihren Stärken „punkten“ und erleben Anerkennung und Selbstwirksamkeit.

 

Individuelle Förderung

KAoA Star

In einigen Förderschwerpunkten besteht die Möglichkeit, nach einem Beratungsgespräch und je nach Leistungsvermögen einzelner Schüler/innen und Förderschwerpunkte z.B. GE, Autismus, Sehen, HK, die sogenannten Standardelemente von KAoA (Potenzialanalyse, Berufsfelderkundungstage, Praktika) mit Unterstützung des Integrationsfachdienstes durchzuführen. Im Gespräch mit den Eltern und dem IFD wird entschieden, ob und ab wann diese Unterstützung notwendig ist. Frau Reschke - Frank ist dafür zuständig, die entsprechenden Unterstützungsangebote auf den Weg zu bringen.

Berufswahlportfolio

Es kommen unterschiedliche Berufswahlportfolios zum Einsatz: Mein Ordner: Leben und Arbeit (GE), Berufswahlportfolio leichte Sprache, Berufswahlportfolio

Nach Absprache mit dem Klassenlehrer, Deutschlehrer wird entschieden, welcher Berufswahlbegleiter für die jeweilige Schülerin /den jeweiligen Schüler sinnvoll ist.

Nachbereitung der Praktika

In Abhängigkeit zum individuellen Leistungsvermögen der einzelnen Schüler/innen erhalten diese im Jahrgang 9 in unterschiedlichem Maße differenzierte Praktikumsmappen. Im Jahrgang 10 erhalten die Schüler/innen die Möglichkeit der Nutzung einer vorstrukturierten Lernplakatvorlage.

Anschlussmöglichkeiten

Auch hier wird im engen Austausch mit den am Berufswahlprozess beteiligten Kooperationspartnern eine individuelle Anschlussperspektive entwickelt.

  • Reha – BVB: Schüler/innen orientieren sich im Rahmen von berufsvorbereitenden Maßnahmen (unterschiedliche Berufsfelder, individuell ausgewählt) mit dem Ziel im Anschluss eine ihren Möglichkeiten entsprechende Anschlussperspektive zu entwickeln und zu finden.
  • Einstiegsqualifizierung: Schüler/innen erhalten in Betrieben die Möglichkeit, ein zusätzliches Ausbildungsjahr zu absolvieren, d.h. sie beginnen ihre Ausbildung im Betrieb und nehmen am Berufsschulunterricht des ersten Ausbildungsjahres teil. Der Betrieb und der Schüler erhalten in dieser Zeit Unterstützung von der Arbeitsagentur. Je nach Verlauf wird nach einem Jahr entschieden, ob das erste Ausbildungsjahr wiederholt wird oder ½ Jahr anerkannt werden kann.
  • Beginn einer Fachpraktiker- Ausbildung: Fachpraktiker Ausbildungen sind theoriereduzierte, praxisorientierte zweijährige Ausbildungen.
  • Besuch der Schule am Sonnenhang (GE), da 11 Jahre Schulpflicht besteht.

 

Organisation

Die Koordination und Organisation der Termine erfolgt durch den Stubo. Die Stubo wird dabei von der Klassenlehrerin/dem Klassenlehrer unterstützt.

 

Neue Wege gehen

Ein besonderes und sehr erfolgsversprechendes Angebot der Sekundarschule Netphen ist die Möglichkeit, für Schüler/innen mit dem Förderschwerpunkt Lernen in Jahrgang 10 einmal pro Woche an einem Langzeitpraktikum teilzunehmen, um darüber eine Anschlussperspektive zu erlangen. Während des Praktikums findet ein regelmäßiger Austausch zwischen Betrieb und den betreuenden Personen statt.

 

      1. Fortbildung

Alle Lehrkräfte unserer Schule sind bemüht, ihre Kompetenzen in Bezug auf inklusiven Unterricht zu erweitern. Deshalb nehmen sie an Fortbildungen zum Thema „Gemeinsames Lernen“/Inklusion sowohl in Bezug auf Schulentwicklung, pädagogische Themen als auch auf einzelne Förderschwerpunkte teil. Idealerweise erfolgt eine Teilnahme in Teams von Lehrkräften mit und ohne sonderpädagogische Ausbildung.

 

Achtung, wichtiger Hinweis!

  1. Rechtliche Grundlagen und Literatur

Schulgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Schulgesetz NRW – SchulG)

UN-Konvention der Rechte der Menschen mit Behinderung (insbesondere Artikel 24)

Ausbildungsordnung sonderpädagogische Förderung (AO-SF)

Verwaltungsvorschriften zur Ausbildungsordnung sonderpädagogische Förderung (BASS)

Arbeitshilfe: Gewährung von Nachteilsausgleichen für Schülerinnen und Schüler mit Behinderungen, Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung und/oder besonderen Auffälligkeiten in der Sekundarstufe I – Eine Orientierungshilfe für Schulleitungen. Juli 2017, Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen.

Broschüre zum Thema sonderpädagogische Förderung auf der Homepage des Schulministeriums NRW

https://broschüren.nrw/sonderpaedagogische-foerderschwerpunkte/home/#!/Home

Fördern planen. Ein sonderpädagogisches Planungs- und Beratungskonzept für Förderschulen und Schulen des Gemeinsamen Lernens, 3. Auflage 2019, Athena-Verlag.

Mit Lernschwierigkeiten und psychischen Auffälligkeiten umgehen. Für Regel- und Inklusionsklassen, 2012, Verlag an der Ruhr.