- Vertretungskonzept
Vertretungsunterricht gehört zum Schulalltag. Fort- und Weiterbildungen, Klassenfahrten, Exkursionen, Projekte usw. bereichern die schulische Bildung in hohem Maße. Außerdem werden auch Lehrer*innen krank und müssen individuelle Zeiten für den Gesundungsprozess in Anspruch nehmen.
Der Schulleitung ist bewusst, dass das Vertretungskonzept in einem Spannungsfeld mit hohem Konfliktpotential definiert wird. Sie hat einen Balanceakt zwischen den Erwartungen der Eltern und des Schulträgers nach möglichst geringem Ausfall von Unterricht einerseits und möglichst geringer zusätzlicher Belastung der Lehrerinnen und Lehrer andererseits zu meistern.
Deshalb baut die Umsetzung des Vertretungskonzeptes auf ein besonderes Maß an Verständnis und Kooperationsbereitschaft aller Beteiligten – Schulleitung und Lehrkräften ebenso wie Schüler*innen und Eltern.
- Ziele des Vertretungskonzepts[1]
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- Die Schulleitung wirkt mit diesem Vertretungskonzept darauf hin, den Unterricht gemäß der Stundentafel[2] sicherzustellen. Ziel ist es darüber hinaus, die Qualität und die Kontinuität des Unterrichts so weit wie möglich zu erhalten.
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- Die Belastung der Lehrkräfte durch Vertretungsunterricht soll möglichst geringgehalten werden und möglichst gleichmäßig verteilt werden.
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- Das Konzept soll durch Transparenz und Berechenbarkeit das Verständnis für
z.T. schwierige Situationen bei Kollegium, Schüler*innen und Eltern schaffen.
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- Die Zusammenarbeit von Schule und Elternhaus soll im Interesse der Schüler*innen gestärkt werden. Die Jugendlichen sollen darin unterstützt werden, Teile ihrer Lernprozesse in zunehmender Eigenverantwortlichkeit zu gestalten.
- Grundsätze des Vertretungsunterrichts
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- Den Unterricht betreffend
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- Vertretungsunterricht ist grundsätzlich Unterricht und in der Regel auch Fachunterricht. Der Unterricht soll, wenn möglich, nach den Vorgaben der ausfallenden Lehrkraft vertieft oder weitergeführt werden.
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- Ist eine Vertretung wie oben beschrieben nicht möglich, sollen die Stunden zur Übung, Wiederholung und Festigung von Grundlagenwissen und methodischen Grundfertigkeiten genutzt werden. Sie sollen inhaltlich abgeschlossen sein und sollen nicht ohne Absprache in den Unterricht der Fachlehrer hineinwirken.
- Es sollen möglichst wenige Stunden ersatzlos gestrichen werden.
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- Die Fächer der Zentralen Abschlussprüfung und der Lernstandserhebungen
(derzeit Deutsch, Englisch und Mathematik) dürfen nicht längerfristig ausfallen.
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- Können Unterrichtsstunden in der Schule nicht erteilt werden, dann sind den Schüler*innen dem Alter entsprechend Materialien und Aufgaben zur Verfügung zu stellen, damit sie selbständig den Lernprozess vertiefen oder fortsetzen können.
- Die Lehrkräfte betreffend
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- Die Mehrarbeit und Belastung, die durch Vertretungsunterricht, Auflösungen von Doppeltbesetzungen und Nebenraum-Aufsichten bei Lehrkräften verursacht werden, sollen auf das notwendige Maß beschränkt werden.
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- Es gilt die Mehrarbeitsverordnung (RdErl. des Kultusministeriums v. 11.6.1976). Eine ausgewogene Jahresbelastung für den Vertretungsunterricht entsprechend dem Umfang der Unterrichtsverpflichtung der Kolleg*innen wird angestrebt.
- Die Schulleitung führt ein (jederzeit einsehbares) Stundenkonto für jede Kolleg*in.
- Eine Lehrkraft sollte ohne Rücksprache nicht mehr als 1 Mehrarbeitsstunde am Tag erteilen. Die Mehrarbeit von 3 Stunden pro Woche soll ohne Rücksprache mit der Lehrkraft nicht überschritten werden.
- Bei Schwerbehinderten gilt die Mehrarbeitsverordnung Absatz 9.
- Sonderpädagogen im Gemeinsamen Lernen können bei ad Hoc Vertretungssituationen im Fachunterricht des Regelunterrichts, wie auch bei Ausfällen im Bereich der sonderpädagogischen Unterstützung für Mehrarbeit herangezogen werden, sofern die Klassen Inklusionsklassen sind. Auflösungen von Doppelbesetzungen sind auf ein Mindestmaß zu reduzieren. Im Fall einer Auflösung verbleibt der Sonderpädagoge möglichst in der Lerngruppe.
- Lehramtsanwärter können nach jeweiliger Einzelrücksprache zu ad hoc Vertretungen und in Notsituationen herangezogen werden, auch wenn es sich um Lerngruppen handelt, in denen aktuell kein Ausbildungsunterricht erteilt wird. Betrifft es den Ausbildungsunterricht, werden die Lehramtsanwärter vorranging in der bekannten Lehrgruppe belassen und die Ausbildungslehrkraft übernimmt die Vertretung.
- Die Bereitschaftsliste wird von den Vertretungsplanern parallel zum Stundenplan erstellt und im Lehrerzimmer ausgehängt. Die Vertretungsplanung bezieht sich bei der Vertretungsplanung auf die Liste. In ad hoc- Notsituationen können trotzdem Vertretungssituationen zu anderen Zeiten entstehen.
Formen von Vertretungsunterricht
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- Kurzfristiger Ausfall von Lehrkräften (max. 1-2 Wochen)
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- Nachmittagsunterricht wird in der Regel vollumfänglich vertreten. Im Falle mehrfacher, kurzfristiger Lehrerausfälle wird vorrangig der Unterricht in den Jahrgangsstufen 5-7 aufrechtgehalten. Der Unterricht in den Jahrgangsstufen 8-10 kann im Bedarfsfall am Nachmittag abgehängt werden.
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- Neben regelmäßigem Vertretungsunterricht ist in höheren Jahrgangsstufen auch die selbständige Fortführung des Lernprozesses denkbar, wenn geeignete Arbeitsmaterialien (z. B. Wochenplänen)[3] zur Verfügung stehen.
- Mittelfristiger Ausfall von Lehrkräften (max. 6 Wochen)
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- Der mittelfristige Ausfall einer Lehrkraft wird durch die Anpassung des Stundenplans und die befristete Änderung der Stundentafel aufgefangen. Die Eltern werden bei einem mittelfristigen Ausfall einer Lehrkraft durch die Schulleitung informiert.
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- Regelmäßiger Vertretungsunterricht durch Anordnung von bezahlter, regelmäßiger Mehrarbeit[4] von Lehrkräften mit Einverständnis der betreffenden Lehrperson wird angestrebt.
- Im Einvernehmen der Beteiligten kann die Wochenstundenzahl einzelner Kolleg*innen befristet erhöht werden.
- Längerfristiger Ausfall von Lehrkräften (über 8 Wochen)
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- Der längerfristige Ausfall einer Lehrkraft wird durch die Anpassung des Stundenplans und die befristete Änderung der Stundentafel aufgefangen. Die Eltern werden bei einem längerfristigen Ausfall einer Lehrkraft durch die Schulleitung informiert.
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- Im Einvernehmen der Beteiligten kann die Wochenstundenzahl einzelner Kolleg*innen befristet erhöht werden.
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- Eine dauerhafte Vertretung durch eine Vertretungslehrkraft wird in diesen Fällen von der Schulleitung angestrebt.
- Organisatorische Regelungen
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- Allgemeines
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- Alle Kolleg*innen nehmen mehrmals am Tag Kenntnis vom Stand der Vertretungsplanung via WebUntis. Die Klassenleitungen nehmen auch vom Vertretungsplan ihrer Klasse Kenntnis. Die Klassen/Kurse werden ebenfalls via WebUntis informiert. Die Vertretungsplaner*innen bemühen sich die Kolleg*innen persönlich zu informieren.
- Im Falle einer notwendigen Vertretungssituation können Doppelbesetzungen an anderer Stelle aufgelöst werden, um den Fachunterricht der Vertretungssituation aufzufangen. Dies ist keine Mehrarbeitsstunde.
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- Aufsicht aus dem Nebenraum wird nur in besonderen Notsituationen angeordnet. Sie ist keine Mehrarbeitsstunde. Den Schüler*innen sollen soweit möglich Arbeitsmaterialien aus den parallelen Klassen/Kursen oder aus dem Fundus der Fachschaften oder aus einer vorangegangenen Stunde heraus zur Verfügung gestellt werden.
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- Kleine Lerngruppen (WP-Gruppen, Restgruppen, ...) können bei Unterrichtsausfall zusammengelegt oder auf andere Lerngruppen verteilt werden.
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- Klassenfahrten verschiedener Klassen finden (gemäß Konferenzbeschluss) in der Fahrtenwoche statt. Ausnahmen sind frühzeitig mit der Schulleitung zu besprechen.
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- Alle weiteren außerunterrichtlichen Veranstaltungen (Projekte, Exkursionen etc.) werden im Jahreskalender frühzeitig bekanntgegeben und ggf. in einzelnen Wochen gebündelt.
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- Vorhersehbarer Vertretungsbedarf
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- Die Genehmigung von Fortbildung während der Unterrichtszeit setzt in der Regel voraus, dass eine Vertretung gesichert ist. Eine frühzeitige Rücksprache mit den Vertretungsplanern ist vor Anmeldung zu einer Fortbildung erforderlich.
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- Bei vorhersehbarem Vertretungsbedarf (Fortbildung, Klassenfahrten oder sonstigen Beurlaubungen) stellt die zu vertretende Lehrkraft Planungsunterlagen/Material für den Unterricht zur Verfügung, auf die die Vertretungslehrkräfte zurückgreifen können. Hierfür steht im Lehrerzimmer eine Ablage für die Aufbewahrung der Materialien bereit.
- Unvorhersehbarer Vertretungsbedarf
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- Bei unvorhersehbarer Abwesenheit muss dies per Mail an krankmeldung@sekundarschule-netphen.de bis spätestens 7.00 Uhr den Vertretungsplanern gemeldet werden. Die voraussichtliche Dauer der Abwesenheit soll so schnell wie möglich mitgeteilt werden. Bis 18.00 Uhr am Tag der Krankmeldung soll eine Rückmeldung für den Folgetag an krankmeldung@sekundarschule-netphen.de erfolgen.
- Wenn es der erkrankten Lehrkraft zumutbar ist, dann übermittelt sie per Mail, Web-Untis oder Teams-Nachricht den vertretenden Kolleg*innen Hinweise und Aufgaben für den zu vertretenden Unterricht. (§ 10 (4) ADO)
- Inhaltliche Regelungen
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- Der Unterricht in einem bestimmten Fach soll, wenn möglich, nach den Vorgaben der ausfallenden Lehrkraft vertieft oder weitergeführt werden.
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- Ist eine Vertretung gem. a) nicht möglich sollen Vertretungsstunden vorrangig Übungsstunden sein. Es sollen fachübergreifend Grundlagenwissen und methodischen Grundfertigkeiten geübt, wiederholt und gefestigt werden:
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- Grundlegende Beherrschung der deutschen Sprache
- Einfache Sachverhalte aufnehmen und in Wort und Schrift wiedergeben
- Einfache Texte fehlerfrei schreiben
- Beherrschung einfacher Rechentechniken
- Grundrechenarten
- Zahlverständnis, auch einfache Brüche und Dezimalbrüche
- Maßeinheiten
- Dreisatz und Prozentrechnen
- Grundlagen der Geometrie
- Grundkenntnisse in Englisch
- Einfache Sachverhalte in Englisch ausdrücken können
- Englisch in Alltagssituationen zur Verständigung anwenden können
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- Im Lehrerzimmer wird ein Ordner mit Konzentrations- und/oder Aufmerksamkeitsübungen angelegt. Hierauf kann in ad hoc Situationen zurückgegriffen werden.
- Rechtliche Grundlagen
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- Allgemeine Dienstordnung NRW, bes. §5, §10
- Schulgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen vom 15. Februar 2005
(GV. NRW. S. 102), zuletzt geändert durch Gesetz
[1] Gemeint sind zusätzliche Stunden, neben dem eigentlichen Stundenplan.
[2] Basierend auf der 60-Minuten-Taktung der Schule.
[4] Mit Zustimmung durch die Bezirksregierung.