Fahrtenkonzept

Vorwort

Ein wichtiges Ziel unseres erzieherischen Handelns ist es, unsere Schüler*innen stark zu machen für ein aktives, dialogbereites und konstruktiv-kritisches Handeln, damit sie am gesellschaftlichen Leben teilnehmen können.

Einen besonderen Stellenwert in der Schullaufbahn jeder Schülerin und jedes Schülers haben in diesem Rahmen Klassen- und Studienfahrten und Wandertage, denn es ist sinnvoll, die Schule zum Lernen und Erleben auch für mehrere Tage zu verlassen.

Sie sind geprägt durch die Vorfreude auf die Fahrt, durch die neue Erkenntnisse und Erfahrungen, die gewonnen werden können, sowie durch zahlreiche Erlebnisse und „Bilder“, die man oft noch Jahre nach der Fahrt als Erinnerung in sich trägt.

Gleichzeitig sind es geschichtliche Zusammenhänge, soziale und kulturelle Unterschiede und erlebnispädagogische Aktionen, die auf einer Fahrt für die Schüler*innen aktiv erfahrbar werden.

 

Aktuell erarbeitet der Arbeitskreis Klassenfahrten ein neues Konzept, da die finanziell zur Verfügung stehenden Mittel, die bisherigen Vereinbarungen nicht mehr ermöglichen. Am Arbeitskreis sind Schüler*innen, Lehrer*innen und Eltern und Erziehungsberechtigte beteiligt. Die neu erarbeiteten Vorschläge werden immer wieder in der Lehrerkonferenz vorgestellt, und Ideen aufgegriffen.

 

Bis ein fertiges neues Konzept durch die schulischen Gremien verabschiedet werden kann, bleibt das bisherige Konzept, gem. vorhandener finanzieller Ressourcen bestehen.

 

Bisherige Fahrten und Ausflüge:

Klasse 5/6: mehrtägige Klassenfahrt in die nähere Umgebung mit erlebnispädagogischem Schwerpunkt, zum Beispiel Kletterpark. Die Kosten der Fahrt sind auf 100€ festgelegt.

 

Klasse 7+: eine Woche Skilehrfahrt im Februar/März ins Zillertal, Österreich (Anfänger und Fortgeschrittene mit Skiteam der Schule; Anmeldung je nach Platz auch in höheren Klassen möglich)

Klasse 8: mehrtätige Fahrt mit Kompetenz- und Sozialtraining „zur Persönlichkeitsbildung-Stärken stärken“

Klasse 9: Angebot „Kursfahrten Sprachen“: mit Englisch in London, mit Französisch nach Metz und mit Spanisch nach Barcelona

Klasse 9/10: Studienfahrt nach Buchenwald und Erfurt

Klasse 10: Abschlussfahrten aller Klassen 10. Jede Klasse entscheidet mit dem Klassenlehrer/der Klassenlehrerin im Rahmen der Vorgaben über das Reiseziel. Die Kosten der Fahrt sind auf 400€ festgelegt.

Diese Fahrten verfolgen pädagogische und inhaltliche Ziele, ergänzen den regulären

Unterricht und werden - dem Alter der Schülerinnen und Schüler angemessen - gemeinsam von der Lerngruppe und der verantwortlichen Lehrkraft geplant und vorbereitet.

Bei den Klassenfahrten in den Jahrgängen 5/6 und 8 stehen in erster Linie soziale Aspekte im Mittelpunkt. Mit einem altersgerechten Programm aus sportlichen Aktivitäten bzw. gemeinsamen Spielen und kulturellen Unternehmungen dienen diese Fahrten der Stärkung der Klassengemeinschaft und der sozialen Entwicklung der Schüler*innen.

Die freiwilligen Sprachenfahrten in Klasse 9 haben verstärkt (inter-)kulturelle, sozialpolitische und fachlich-inhaltliche Schwerpunkte. Der Bezug zum Unterricht soll stärker in den Vordergrund treten. Die Fahrten werden im Unterricht vor- und nachbereitet.

Studienfahrt in Klasse 9/10 nach Buchenwald und Erfurt dient dem historischen Lernen vor Ort. Ein besonderer Stellenwert kommt hier der Vor- und Nachbereitung im Unterricht zu, um die Schüler*innen auf die Eindrücke im Konzentrationslager vorzubereiten und diese im Nachgang aufzufangen und historisch, wie auch emotional einzuordnen.

Die Abschlussfahrten in Klasse 10 sollen das Schulleben der Schüler*innen revuepassieren lassen und auf das vorstehende Schuljahr und den Zusammenhalt als Abschlussjahrgang vorbereiten.

Die Fahrten finden in der Regel (außer Skifahrt) in der Fahrtenwoche, die zweite volle Woche im Schuljahr statt.

Zusätzlich steht allen Jahrgängen ein Wandertag zur Verfügung. Wandertage sollen für kulturelle Bildung, sportliche und pädagogische Aktivitäten und die Stärkung der Klassengemeinschaft genutzt werden. Dieser Wandertag findet in der letzten Schulwoche statt. Zusätzlich können Klassen während der Fahrtenwoche Tagesausflüge oder Wanderungen durchführen.

Teilnahme an Fahrten und Wandertagen

Klassen- und Kursfahrten bzw. Wandertage sind Schulveranstaltungen. Gemäß § 43 Abs. 1 des Schulgesetzes sind Schüler*innen zur Teilnahme verpflichtet. Nur in besonderen Ausnahmefällen ist gemäß § 43 Abs. 3 SchulG eine Befreiung von der Pflicht zur Teilnahme möglich. Ein entsprechender Antrag ist von den Eltern bzw.

Erziehungsberechtigten frühzeitig einzureichen und schriftlich zu begründen. Bei mehrtägigen Veranstaltungen kann die Befreiung nur erteilt werden, wenn die Erziehungsberechtigten auch nach einem Gespräch über Ziele und Inhalt der Klassenfahrt aus religiösen oder gravierenden erzieherischen Gründen bei ihrem Antrag bleiben.

Schüler*innen, die von der Teilnahme befreit sind, besuchen den Unterricht einer anderen Klasse oder eines anderen Kurses.

 

Beantragung, Genehmigung und Finanzierungsvorbehalt

Die planenden bzw. durchführenden Lehrer*innen stellen rechtzeitig und gemäß Checkliste Klassenfahrten (s. Teams Checkliste Klassenfahrten) vor Beginn der Fahrt bei der Schulleitung einen Antrag auf Genehmigung, aus dem die Finanzierung der Fahrt ersichtlich wird und dem das geplante Programm, wie auch die Zustimmung der Eltern und Erziehungsberechtigten zur Fahrt beigefügt ist. Die Genehmigung der Schulwanderungen und Schulfahrten als Schulveranstaltung erteilt die Schulleitung. Sie prüft dabei, ob die Veranstaltung dem Bildungs- und Erziehungsauftrag der Schule gerecht wird, ob der im Fahrtenkonzept von der Schulkonferenz vorgegebene Rahmen beachtet wird. Die Schulleitung prüft dabei insbesondere auch, ob die Finanzierung der Fahrt gesichert ist bzw. aus dem Etat der Schule für Fahrtkosten erstattet werden kann. Hierbei haben nach den gesetzlichen Vorgaben Fahrten in der Klassengemeinschaft und Kursfahrten eines Jahrgangs Vorrang vor Austauschen und sonstigen Fahrten.

 

Rechtliche Grundlagen

Das Fahrtenkonzept ist gem. der rechtlichen Vorgaben aus den Richtlinien für Schulfahrten

RdErl. d. Ministeriums für Schule und Weiterbildung v. 19.03.1997 (GABl. NW. I S. 101) erstellt worden.